CPNP-Anmeldung
CPNP-Anmeldung
Dienstleistung zur CPNP-Anmeldung kosmetischer Produkte gemäß EU-Verordnung 1223/2009 vor dem Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt.
71,40 €
- CPNP-Anmeldung gemäß EU-Verordnung 1223/2009 über das Cosmetic Products Notification Portal
- Pflichtregistrierung vor dem Inverkehrbringen kosmetischer Mittel im EU-Binnenmarkt
- Einreichung von Handelsname, Produktkategorie, Rezeptur und Angabe der verantwortlichen Person
- Grundlage ist die vollständige Produktinformationsdatei (PIF) inkl. Sicherheitsbewertung
- Einmalige Anmeldung pro Rezeptur – Aktualisierung bei Reformulierung erforderlich
Rechtssichere Markteinführung kosmetischer Produkte
Zentraler Nutzen der CPNP-Anmeldung ist die rechtskonforme Freigabe Ihres kosmetischen Mittels für den Verkauf im EU-Binnenmarkt. Nach EU-Verordnung 1223/2009 muss jedes Kosmetikprodukt über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) bei der Europäischen Kommission angemeldet werden, bevor es in Verkehr gebracht werden darf. Mit dieser Dienstleistung übernehmen wir die fachgerechte Registrierung für Ihre Rezeptur.
Die Anmeldung umfasst die Einreichung zentraler Produktdaten: Handelsname, Produktkategorie, Angaben zur verantwortlichen Person mit Sitz in der EU, Rezeptur sowie Sicherheitsinformationen für Giftinformationszentren. Fachliche Grundlage ist die vollständige Produktinformationsdatei (PIF) mit physikalisch-chemischen Daten, mikrobiologischer Bewertung, Sicherheitsbericht nach Anhang I und Nachweisen zur Guten Herstellungspraxis. In der Praxis bewährt sich eine klare Reihenfolge: zuerst PIF abschließen, dann Etikettentext und Packaging final festlegen, anschließend die CPNP-Anmeldung einreichen. Typische Einsatzgebiete sind Handseifen, Desinfektionsmittel mit Pflegeanspruch, Duschgele, Shampoos, Cremes und Lotionen – sowohl bei Eigenmarken als auch im Private-Label-Geschäft. Importeure und Hersteller mit Sitz außerhalb der EU benötigen zusätzlich eine benannte verantwortliche Person innerhalb der Union, die in der Meldung hinterlegt wird.
Nach erfolgreicher Notifizierung ist das Produkt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verkehrsfähig. Bei Rezepturänderung, Wechsel der verantwortlichen Person oder neuen Produktvarianten sind Nachmeldungen einzureichen. Die Anmeldung erfolgt produkt- und rezepturspezifisch nach vorheriger Abstimmung der erforderlichen Unterlagen.
Empfohlener Ablauf der CPNP-Anmeldung:
- 1. Produktinformationsdatei (PIF) vollständig erstellen (Rezeptur, Rohstoffspezifikationen, Herstellverfahren)
- 2. Sicherheitsbewertung durch einen sachkundigen Bewerter nach Anhang I der Verordnung 1223/2009
- 3. Etikettentext, Produktname und Packaging final festlegen
- 4. Benennung der verantwortlichen Person mit Sitz in der EU
- 5. Übermittlung aller Unterlagen an den Dienstleister
- 6. Einreichung der Notifizierung im CPNP-Portal inkl. Frame-Formulation für Giftinformationszentren
- 7. Bestätigung und Referenznummer erhalten – Produkt darf in Verkehr gebracht werden
Die Anmeldung muss vor dem erstmaligen Inverkehrbringen abgeschlossen sein. Bei wesentlichen Änderungen (Rezeptur, Produktname, verantwortliche Person, neue Varianten) ist die Notifizierung zu aktualisieren. Für jede eigenständige Rezeptur ist eine separate Anmeldung erforderlich.
| Marke: | SM-55 / Alpino |
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